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Rettungsfähigkeit NRW

Der Nachweis der Rettungsfähigkeit richtet sich speziell an Lehrkräfte. Die Anforderungen an die Rettungsfähigkeit sind abhängig von der genutzten Schwimmstätte. Dabei gilt folgender Grundsatz:

Die Lehrkraft muss jederzeit unter den jeweiligen Gegebenheiten der Schwimmstätte (Wassertiefe, Strömung, Sicht, Temperatur etc.) in Not geratene Schülerinnen und Schüler erkennen, retten und wiederbeleben können. Die Lehrkraft muss sicherstellen, dass sie diese Bedingung aktuell erfüllt. Sollte dies temporär, z. B. durch gesundheitliche Beeinträchtigungen der Lehrkraft, nicht gegeben sein, kann sie beim Schwimmen im Schulsport nicht verantwortlich eingesetzt werden. 

Die Rettungsfähigkeit muss grundsätzlich durch eine Bescheinigung der Schulaufsichtsbehörde oder der Schwimmsport treibenden Verbände (z.B. DLRG) nachgewiesen werden. Wenn die Lehrkraft eine oder mehrere der u. g. Bedingungen nicht erfüllt, muss die Rettungsfähigkeit entsprechend aufgefrischt werden. Neben der ständigen Selbstprüfung muss spätestens nach 4 Jahren eine Auffrischung der Rettungsfähigkeit nachgewiesen werden. In beiden Fällen sind die staatlichen Fortbildungsangebote oder die Angebote der Fachverbände wahrzunehmen. Die Verantwortung für die Einhaltung des Auffrischungszeitraumes trägt in Zusammenarbeit mit den Sicherheitsbeauftragten der Schule die Schulleiterin oder der Schulleiter.

Für die einzelnen Schwimmstätten sind folgende Nachweise erforderlich:

Bei Schwimmstätten mit einer Wassertiefe bis 1,35 m (z.B. Lehrschwimmbecken): 

  • muss die Lehrkraft über das DSA Bronze verfügen;
  • einen 5 kg schweren Gegenstand von der tiefsten Stelle des Beckens heraufholen und zum Beckenrand bringen;
  • eine Person schleppen und lebensrettende Sofortmaßnahmen ergreifen können.

Bei der Nutzung öffentlicher, beaufsichtigter oder schuleigener Bäder mit einer Wassertiefe von mehr als 1,35 m muss die Lehrkraft:  

  • entweder das DRSA Bronze besitzen
  • oder das DSA Bronze besitzen und zusätzlich
    • von der Wasseroberfläche aus einen etwa 5 kg schweren Gegenstand vom Beckenboden heraufholen und zum Beckenrand bringen;
    • ca. 10 m weit tauchen;
    • Umklammerungen durch in Gefahr geratene Personen entweder vermeiden oder sich aus diesen lösen;
    • einen etwa gleich schweren Menschen mittels Kopf- oder Achselschleppgriff ca. 15 m weit schleppen und an Land bringen;
    • lebensrettende Sofortmaßnahmen ergreifen können 
      (vgl. hierzu: BASS 13-59 Nr.1).

Wird im Einzelfall ein öffentlicher, aber nicht beaufsichtigter Badeplatz benutzt: 

  • muss die Aufsicht führende Lehrkraft das DRSA Silber besitzen;
  • die Besonderheiten des Badeplatzes (Größe, Sichtverhältnisse, Strömung etc.) kennen;
  • müssen alle Schülerinnen und Schüler im Besitz des DSA Bronze sein.

Dies ist z.B. auch in der Regel bei Klassenfahrten so.

Kurse in Rösrath

Die DLRG Ortsgruppe Rösrath e.V. bietet Interessierten an, die geforderten Prüfungsleistungen abzulegen und bei bestehen eine Bescheinigung darüber auszustellen, sowie die entsprechenden geforderten Abzeichen zu erwerben. 
In den meisten Fällen empfehlen wir aber direkt das DRSA Bronze als sichere Basis für Aufsichtspersonen. Die Ausbildung zum Rettungsschwimmer dauert länger (16 UE à 45 Minuten), ist dafür aber fundierter und anspruchsvoller.

Kursgebühr

Die Kosten für die teilnehmenden Lehrkräfte betragen landesweit einheitlich 60€


Es entstehen keine weiteren Kosten für Mitgliedschaft, Badnutzung und andere Aufwendungen des Veranstalters.

Bemerkungen

Weitere allgemeine Informationen zur Rettungsfähigkeit, die Rahmenrichtlinien und genauen Kursinhalte finden sie auf der Seite:
https://nordrhein.dlrg.de/aufgaben,-ressorts-und-angebote/ausbildung/schule/rettungsfaehigkeit-fuer-lehrkraefte/

Anmeldung bitte per Mail an: Rettungsfaehigkeit@roesrath.dlrg.de

Die Inhalte des Kurses entsprechen dem Curriculum der Rahmenkonzeption für die Fortbildungsmaßnahme Rettungsfähigkeit, die das MSW mit den Schwimmsport treibenden Verbänden entwickelt hat und werden von Inhabern einer gültigen Lizenz vermittelt:

  • Ertrinkungs- und Badetod
  • Verhalten bei Rettungen
  • Rettung durch Schwimmen
  • Abwehr von Umklammerung
  • Rettung mit Hilfsmitteln
  • Maßnahmen bei Bewusstlosigkeit und Reanimation (LSM)
  • Bewusstlosigkeit/stabile Seitenlage
  • Kreislaufstillstand/HLW
  • einen 5 kg schweren Gegenstand vom Beckenboden heraufholen und zum Beckenrand bringen
  • ca. 10 m weit tauchen
  • Umklammerungen durch in Gefahr geratene Personen entweder vermeiden oder sich aus diesen lösen
  • einen etwa gleich schweren Menschen mittels Kopf- oder Achselschleppgriff ca. 15 m weit schleppen und an Land bringen und
  • Handhabung von Hilfsmitteln

Die Kursdauer beträgt sechs UE (à 45 Minuten). In drei UE werden die theoretischen Inhalte sowie die lebensrettenden Sofortmaßnahmen vermittelt. In drei UE mit Wasserpraxis werden die im Erlass genannten wasserspezifischen Inhalte vermittelt und überprüft.

Alternativ kann auch ein Deutsches Rettungsschwimmabzeichen Bronze erworben werden, welches von allen DLRG Ortsgruppen und Bezirken im Landesverband Nordrhein angeboten wird.

Die Kurse zur Rettungsfähigkeit haben einen Stundenumfang von 6 Lerneinheiten à 45 Minuten. Die Inhalte des Kurses werden durch die Inhalte der Rettungsfähigkeit im Sicherheitserlass vorgegeben. Die wassersporttreibenden Verbände haben ein Curriculum für die Stundeninhalte der 6 Lerneinheiten zusammen mit dem MSW erarbeitet.

  • Es werden höchstens 12 Lehrkräfte von einem qualifizierten Ausbilder betreut.
  • Es gibt eine landesweit einheitliche Bestätigung der DLRG, die den Lehrkräften nach der erfolgreichen Teilnahme am Kurs ausgehändigt wird. Diese wird vom MSW für den Nachweis der Rettungsfähigkeit anerkannt.
  • Die Gliederung führt eine Teilnehmerliste pro Kurs.
  • Die Teilnehmergebühr beträgt landesweit pro Teilnehmer 60,- Euro und wird vor Ort bezahlt. Dieser Betrag ist landesweit und einheitlich fix vorgegeben. Davon müssen alle dem Ausrichter entstehenden Kosten (z.B. Badnutzungsgebühren) getragen werden.

Um diese Rettungsfähigkeit zu erlangen kann sich die Lehrkraft in den Bezirken und Ortsgruppen der DLRG Nordrhein zu einem Kurs anmelden. Die regionalen Ansprechpartner finden sie auf der Internetseite: www.schulsport.nrw.de

Bei dem dort genannten Ansprechpartner bzw. auf der Internetseite der Gliederung können sie sich als Lehrkraft nach dem nächsten Kurs erkundigen. Der Ansprechpartner kann ihnen die Kursdaten und die Ausbildungsstätte nennen sowie weitere organisatorische Hinweise geben.

Für die Kurse gelten grundsätzlich folgende Regeln:

  • Der Stundenumfang beträgt 6 Lerneinheiten (LE) á 45 Minuten. Es gibt einheitliche Vorgaben für die Inhalte (3 LE Theorie/ 3 LE Wasserpraxis). Dieses Curriculum liegt den ausbildenden Gliederung vor und sie arbeiten danach.
  • Die Teilnehmerzahl ist auf höchstens 12 Lehrkräfte in einer Fortbildungsgruppe begrenzt.
  • Der Kurs wird von einem Ausbilder mit gültiger Lizenz (Lehrschein oder Ausbilder Rettungsschwimmen) geleitet.
  • Das Schwimmabzeichen Bronze wird während des Kurses zur Rettungsfähigkeit erworben.
  • Die Kosten für die teilnehmenden Lehrkräfte betragen landesweit einheitlich Euro 60,-.
  • Die Organisationsform ist je nach ausrichtender Gliederung sehr unterschiedlich: von einem Termin bis zu 6 Einzelterminen am Übungsabend über 6 Wochen verteilt ist alles möglich. Der Landesverband Nordrhein empfiehlt seinen Gliederungen die Durchführung am Stück oder in zwei Terminen mit je 3 Lerneinheiten. Nach Absprache ist die Gliederung möglicherweise bereit gezielte Kurse für ganze Kollegien anzubieten.
  • Die teilnehmenden Lehrkräfte werden in einer Teilnehmerliste geführt. Die Lehrkräfte erhalten nach erfolgreicher Teilnahme eine einheitliche Teilnahmebestätigung. Diese wird vom MSW anerkannt.

Nach erfolgreicher Teilnahme und Zahlung der Teilnahmegebühr erhalten sie als Lehrkraft direkt die Teilnahmebestätigung ausgehändigt. Diese dient auch als Quittung für die Vorlage bei der Schulleitung bzw. für die Steuererklärung.

Die Daten von der Teilnehmerliste werden an den Landesverband weitergeleitet.

Alternativ können sie als Lehrkraft auch ein Deutsches Rettungsschwimmabzeichen im normalen Kursbetrieb der regionalen Gliederung der DLRG erwerben. Es stehen die Deutsches Rettungsschwimmabzeiche Bronze, Silber oder Gold zur Auswahl. Die Ausbildung zum Rettungsschwimmer dauert länger, ist dafür aber fundierter und anspruchsvoller.

Das Deutsches Rettungsschwimmabzeiche Silber ist für Lehrkräfte bei Klassenfahrten interessant: Wird im Einzelfall ein öffentlicher, aber nicht beaufsichtigter Badeplatz benutzt,

  • muss die Aufsicht führende Lehrkraft das Deutsche Rettungsschwimmabzeichen Silber besitzen und die Besonderheiten des Badeplatzes (Größe, Sichtverhältnisse, Strömung etc.) kennen und
  • müssen alle Schülerinnen und Schüler im Besitz des Deutschen Schwimmabzeichens Bronze sein. 

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