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Vollständige Liste der Ansprechpartner der DLRG Ortsgruppe Rösrath e.V. findest du hier .
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Der Nachweis der Rettungsfähigkeit richtet sich speziell an Lehrkräfte. Die Anforderungen an die Rettungsfähigkeit sind abhängig von der genutzten Schwimmstätte. Dabei gilt folgender Grundsatz:
Die Lehrkraft muss jederzeit unter den jeweiligen Gegebenheiten der Schwimmstätte (Wassertiefe, Strömung, Sicht, Temperatur etc.) in Not geratene Schülerinnen und Schüler erkennen, retten und wiederbeleben können. Die Lehrkraft muss sicherstellen, dass sie diese Bedingung aktuell erfüllt. Sollte dies temporär, z. B. durch gesundheitliche Beeinträchtigungen der Lehrkraft, nicht gegeben sein, kann sie beim Schwimmen im Schulsport nicht verantwortlich eingesetzt werden.
Die Rettungsfähigkeit muss grundsätzlich durch eine Bescheinigung der Schulaufsichtsbehörde oder der Schwimmsport treibenden Verbände (z.B. DLRG) nachgewiesen werden. Wenn die Lehrkraft eine oder mehrere der u. g. Bedingungen nicht erfüllt, muss die Rettungsfähigkeit entsprechend aufgefrischt werden. Neben der ständigen Selbstprüfung muss spätestens nach 4 Jahren eine Auffrischung der Rettungsfähigkeit nachgewiesen werden. In beiden Fällen sind die staatlichen Fortbildungsangebote oder die Angebote der Fachverbände wahrzunehmen. Die Verantwortung für die Einhaltung des Auffrischungszeitraumes trägt in Zusammenarbeit mit den Sicherheitsbeauftragten der Schule die Schulleiterin oder der Schulleiter.
Bei Schwimmstätten mit einer Wassertiefe bis 1,35 m (z.B. Lehrschwimmbecken):
Bei der Nutzung öffentlicher, beaufsichtigter oder schuleigener Bäder mit einer Wassertiefe von mehr als 1,35 m muss die Lehrkraft:
Wird im Einzelfall ein öffentlicher, aber nicht beaufsichtigter Badeplatz benutzt:
Dies ist z.B. auch in der Regel bei Klassenfahrten so.
Die DLRG Ortsgruppe Rösrath e.V. bietet Interessierten an, die geforderten Prüfungsleistungen abzulegen und bei bestehen eine Bescheinigung darüber auszustellen, sowie die entsprechenden geforderten Abzeichen zu erwerben.
In den meisten Fällen empfehlen wir aber direkt das DRSA Bronze als sichere Basis für Aufsichtspersonen. Die Ausbildung zum Rettungsschwimmer dauert länger (16 UE à 45 Minuten), ist dafür aber fundierter und anspruchsvoller.
Die Kosten für die teilnehmenden Lehrkräfte betragen landesweit einheitlich 60€
Es entstehen keine weiteren Kosten für Mitgliedschaft, Badnutzung und andere Aufwendungen des Veranstalters.
Weitere allgemeine Informationen zur Rettungsfähigkeit, die Rahmenrichtlinien und genauen Kursinhalte finden sie auf der Seite:
https://nordrhein.dlrg.de/aufgaben,-ressorts-und-angebote/ausbildung/schule/rettungsfaehigkeit-fuer-lehrkraefte/
Anmeldung bitte per Mail an: Rettungsfaehigkeit@roesrath.dlrg.de
Entsprechend der Ausführungen des Landesverbandes der DLRG Nordrhein
Die Inhalte des Kurses entsprechen dem Curriculum der Rahmenkonzeption für die Fortbildungsmaßnahme Rettungsfähigkeit, die das MSW mit den Schwimmsport treibenden Verbänden entwickelt hat und werden von Inhabern einer gültigen Lizenz vermittelt:
Die Kursdauer beträgt sechs UE (à 45 Minuten). In drei UE werden die theoretischen Inhalte sowie die lebensrettenden Sofortmaßnahmen vermittelt. In drei UE mit Wasserpraxis werden die im Erlass genannten wasserspezifischen Inhalte vermittelt und überprüft.
Alternativ kann auch ein Deutsches Rettungsschwimmabzeichen Bronze erworben werden, welches von allen DLRG Ortsgruppen und Bezirken im Landesverband Nordrhein angeboten wird.
Die Kurse zur Rettungsfähigkeit haben einen Stundenumfang von 6 Lerneinheiten à 45 Minuten. Die Inhalte des Kurses werden durch die Inhalte der Rettungsfähigkeit im Sicherheitserlass vorgegeben. Die wassersporttreibenden Verbände haben ein Curriculum für die Stundeninhalte der 6 Lerneinheiten zusammen mit dem MSW erarbeitet.
Um diese Rettungsfähigkeit zu erlangen kann sich die Lehrkraft in den Bezirken und Ortsgruppen der DLRG Nordrhein zu einem Kurs anmelden. Die regionalen Ansprechpartner finden sie auf der Internetseite: www.schulsport.nrw.de
Bei dem dort genannten Ansprechpartner bzw. auf der Internetseite der Gliederung können sie sich als Lehrkraft nach dem nächsten Kurs erkundigen. Der Ansprechpartner kann ihnen die Kursdaten und die Ausbildungsstätte nennen sowie weitere organisatorische Hinweise geben.
Für die Kurse gelten grundsätzlich folgende Regeln:
Nach erfolgreicher Teilnahme und Zahlung der Teilnahmegebühr erhalten sie als Lehrkraft direkt die Teilnahmebestätigung ausgehändigt. Diese dient auch als Quittung für die Vorlage bei der Schulleitung bzw. für die Steuererklärung.
Die Daten von der Teilnehmerliste werden an den Landesverband weitergeleitet.
Alternativ können sie als Lehrkraft auch ein Deutsches Rettungsschwimmabzeichen im normalen Kursbetrieb der regionalen Gliederung der DLRG erwerben. Es stehen die Deutsches Rettungsschwimmabzeiche Bronze, Silber oder Gold zur Auswahl. Die Ausbildung zum Rettungsschwimmer dauert länger, ist dafür aber fundierter und anspruchsvoller.
Das Deutsches Rettungsschwimmabzeiche Silber ist für Lehrkräfte bei Klassenfahrten interessant: Wird im Einzelfall ein öffentlicher, aber nicht beaufsichtigter Badeplatz benutzt,
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